Covid-19-Massnahmen ab 6.12.2021

Am Freitag, 3. Dezember 2021, hat der Bundesrat, nach der Konsultation mit den Kantonen, weitere Massnahmen zur Eindämmung der sich wieder ausbreitenden Covid-19-Pandemie beschlossen, die auch den Bereich Sport betreffen:

• Zwar sind die beständigen 30er Gruppen aufgehoben, trotzdem kann unter folgenden Voraussetzungen der Trainings- und Wettkampfbetrieb weitergeführt werden:

  • Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen (Schwinghallen / Hallenschwinget) gilt die Zertifikatspflicht (3G-Regel).
  • Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht (ausser bei uns beim effektiven Zweikampftraining), plus die Erhebung der Kontaktdaten.

• Allfällige Zuschauer bei Trainings sind der Maskenpflicht unterstellt.
• Eine allfällige Konsumation erfolgt nur im Sitzen.
• Die Massnahmen treten ab dem 6. Dezember 2021 in Kraft.

Rolf Gasser
Leiter der Geschäftsstelle

zurück zur Übersicht