ESAF 2025 im Glarnerland

Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2025 findet im Glarnerland statt. Dies haben die Abgeordneten des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) schriftlich entschieden. Der ESV darf für das vergangene Jahr eine geringfügige, aber dennoch erfreuliche Mitgliederzunahme bei den Schwingern verzeichnen – auch wenn ausgerechnet im Jubiläumsjahr wegen Corona fast keine Schwingfeste stattfanden. Das 125-Jahr-Jubiläum soll dieses Jahr nachgeholt werden.

Die zweitägige Abgeordnetenversammlung (AV) des Schwingerverbandes hätte am 6./7. März 2021 in Chur stattfinden sollen. Sie ist nebst der Abhandlung der statutarischen Geschäfte unter Schwingerfreunden insbesondere auch gesellschaftlich von grosser Bedeutung. Aufgrund der Covid-19-Auflagen mussten der Zentralvorstand und das Büro Abgeordnetenversammlung des ESV jedoch, wie schon vergangenes Jahr, die schriftliche Durchführung beschliessen. 281 Stimmberechtigte durften insgesamt zu 13 Geschäften Stellung nehmen. Über 95 Prozent davon machten von ihrem Recht Gebrauch. Sie haben allen Anträgen des Zentralvorstandes zugestimmt.

2020 kaum Schwingfeste durchgeführt.
Der Obmann Markus Lauener hätte sich sein erstes Amtsjahr gerne anders vorgestellt. Denn ausgerechnet im Jubiläumsjahr «125 Jahre Eidgenössischer Schwingerverband» fanden im vergangenen Jahr wegen dem Coronavirus kaum Schwingfeste statt. Auch das Jubiläumsschwingfest in Appenzell und die Jubiläumsfeier in Colombier mussten auf dieses Jahr verschoben werden. Nebst dem schriftlich verfassten Geschäftsbericht 2020 wendete er sich in einer Videobotschaft an die Mitglieder des ESV und nahm darin auch Abschied von verstorbenen, lieben Schwingerkameraden. Aufgrund der fehlenden Schwingfesten fielen die Jahresberichte der Technischen Leiter der Aktiv- und Jungschwinger ESV kurz aus. Bei den Mitgliederbeständen gab es bei den Schwingern eine geringfügige Zunahme auf 2902 Aktivschwinger und auf 3039 Jungschwinger. Dagegen sank der übrige Mitgliederbestand um 1623 auf 58'346 Mitglieder. Aufgrund der fehlenden Einnahmen von Schwingfesten schloss die Jahresrechnung des ESV mit einem Verlust von fast 50'000 Franken ab. Dank umsichtigen Rückstellungen in den Vorjahren sind die Finanzen des ESV jedoch nach wie vor stabil.

Das ESAF 2025 findet im Glarnerland statt
Es ging um den Entscheid, in welcher Region des Nordostschweizer Schwingerverbandes (NOSV) im Jahr 2025 das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) stattfinden soll. Mit Glarnerland+ und St. Gallen gab es zwei Bewerber, die unterschiedlicher nicht hätten sein können. Einerseits das 3000-Seelen-Dorf Mollis im Glarnerland und andererseits St. Gallen, die achtgrösste Stadt der Schweiz. Die Glarner haben bis jetzt noch nie ein ESAF durchführen dürfen, während St. Gallen bereits im Jahr 1980 Austragungsort war. Entsprechend gespannt wartete die Schwingerfamilie auf den Entscheid. 242 (93 %) Stimmberechtige entschieden sich für die Kandidatur Glarnerland+. Das Plus symbolisiert die Überregionalität, weil die Glarner auch von mehreren Regionen des Kantons St. Gallen unterstützt werden. Das Fest wird auf dem Flugplatz Mollis stattfinden. Der Eidgenössische Schwingerverband gratuliert dem OK Glarnerland+ herzlich für den Zuschlag und bedankt sich gleichzeitig beim OK St. Gallen für die Mitbewerbung und die damit verbundene grosse Arbeit. Die Herausforderungen für die Durchführung dieses alle drei Jahre stattfindenden Grossanlasses sind enorm. So gilt es, die grösste temporäre Arena der Welt zu erstellen und mit einem Budget von rund CHF 35 Mio. zu wirtschaften.

Abstimmungen und Wahlen
Die Stimmberechtigten stimmten des Weiteren den Jahresrechnungen und Jahresberichten vorbehaltlos zu. Zudem haben sie drei neue Funktionäre gewählt:
- Jean-Christian Althaus aus Ollon (VD) als neuer Präsident der Werbekommission
- Toni Rettich aus Chur (GR) als neues Mitglied der Werbekommission
- Patrik Straumann aus Hölstein (BL) als neues Mitglied der Rechnungsprüfungskommission.
Der Teilrevision der Statuten mit drei Anpassungen haben 247 Stimmberechtigte zugestimmt. Damit kann die Abgeordnetenversammlung künftig schriftlich durchgeführt werden, wenn eine physische Präsenz nicht möglich ist. Zudem wurden die Funktionen des Zentralvorstandes den neuen Bedürfnissen angepasst und die Vorgaben von Swiss Olympic in den Statuten ergänzt.

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