Rekurs Sven Schurtenberger gegen Sanktionen betr. unerlaubter Werbung

Rekurs von Sven Schurtenberger, Buttisholz, gegen die Sanktion der Werbekommission ESV wegen unerlaubter Werbung während der Gangdauer (Artikel 3.2 des Reglements Werbung ESV / Ausgabe 2018)

Der Aktivschwinger Sven Schurtenberger, Buttisholz, hat gegen die ausgesprochene Sanktion der Werbekommission vom 2. Oktober 2019 wegen unerlaubter Werbung während der Gangdauer (Artikel 3.2 des Reglements Werbung ESV / Ausgabe 2018) - anlässlich des ESAF 2019 in Zug - Rekurs eingelegt.
Die Werbekommission ESV hat Sven Schurtenberger gemäss Artikel 9.2 des Reglements Werbung ESV bestraft.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden keine weiteren Stellungnahmen seitens ESV abgegeben.

Geschäftsstelle ESV
Ende Oktober 2019

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