Mitteilung Antidoping Schweiz

Entscheide seitens ESV zur Verurteilung wegen Dopingvergehens von Martin Grab, Rothenthurm

Der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) hat vom Strafmass der Disziplinarkammer von Swiss Olympic in der Angelegenheit des Dopingbefundes des im Mai 2018 zurückgetretenen Schwingers Martin Grab (Rothenthurm) Kenntnis genommen. Als Verband, der in seiner Ethik-Charta unter Punkt 7 die «Absage von Doping und Drogen» niedergeschrieben hat, ist das Motto «wir wollen fairen und sauberen Sport» oberstes Gebot. Die Massnahmen des kommunizierten Strafmasses werden somit in vollem Umfang umgesetzt.
Der Zentralvorstand ESV geht zur Umsetzung der weiterführenden Massnahmen aus dem Strafmass im Fall von Martin Grab gemäss der Weisung «Streichung von Resultaten infolge Dopingvergehens» (siehe unter https://esv.ch/verband/dokumente/) wie folgt vor:

Zuger Kantonales Schwingfest vom 22.04.2018 in Menzingen

  • Es wird kein neuer Festsieger ernannt.
  • Die Kranzquote wird nicht neu berechnet und angepasst.
  • Der Schwinger Martin Grab wird nicht von der Rangliste gestrichen. Die Rangierung bleibt bestehen.
  • Hinter dem Namen von Martin Grab wird der Zusatz «Resultat wegen Dopingvergehens aberkannt» vermerkt.
  • Der Kranz muss an die Geschäftsstelle ESV zurückgegeben werden.

Schwyzer Kantonales Schwingfest vom 06.05.2018 in Sattel

  • Die Kranzquote wird nicht neu berechnet und angepasst.
  • Der Schwinger Martin Grab wird nicht von der Rangliste gestrichen. Die Rangierung bleibt bestehen.
  • Hinter dem Namen von Martin Grab wird der Zusatz «Resultat wegen Dopingvergehens aberkannt» vermerkt.
  • Der Kranz muss an die Geschäftsstelle des ESV zurückgegeben werden.

Eidgenössischer Schwingerverband
sig. Rolf Gasser,
Leiter der Geschäftsstelle


Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an:
Paul Vogel, Obmann ESV
E-Mail   [email protected]
Mobile   079 648 65 50

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