Weiteres Vorgehen nach abgesagter AV ESV 2020

Die Mitglieder des Büro AV und des ZV haben an der gemeinsamen Sitzung vom Freitag, 13. März 2020 beschlossen, aufgrund der aussergewöhnlichen, besonderen Situation die ordentliche AV 2020 im schriftlichen Verfahren abzuhalten. Dieses Vorgehen wurde einer juristischen Prüfung unterzogen. Obwohl die Statuten des ESV kein schriftliches Verfahren vorsehen, können Beschlüsse der Vereinsversammlung mit der schriftlichen Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden (Art. 66 Abs. 2 ZGB). Das Einstimmigkeitsprinzip verlangt von allen stimmberechtigten Mitgliedern (Ehrenmitglieder, Funktionäre und die von den Teilverbänden gewählten Abgeordneten) konsequentes und rasches Handeln, um die Geschäfte gemäss unveränderter Traktandenliste der AV 2020 gleichwohl abwickeln zu können.

Im Wissen, dass ein Zirkularbeschluss dem Versammlungsgrundsatz widerspricht und einer rechtlichen Anfechtung bei Nichtzustimmung nicht standhalten würde, bitten die Mitglieder des Büro AV und des ZV die Stimmberechtigten dem gewählten Verfahren in dieser aussergewöhnlichen Lage zuzustimmen. Der Fortgang aller ESV-Aktivitäten mit den vorhandenen Ressourcen ist das zentrale Anliegen.
Nota bene: Eine einzige Nichtzustimmung oder eine rechtliche Anfechtung hätten zur Folge, dass die AV 2020 neu einberufen oder das schriftliche Verfahren nochmals wiederholt werden müsste. Eine Neueinberufung der AV ESV 2020 könnte nach der Ablehnung des schriftlichen Verfahrens unter Einhaltung der statuarischen Fristen frühestens Mitte Juli 2020 stattfinden. Da der Saisonhöhepunkt mit dem Jubiläumsschwingfest 125 Jahre ESV vom 30. August 2020 in Appenzell bereits fünf Wochen später auf dem Programm steht und das Verbandsjahr organisatorisch praktisch gelaufen ist, macht eine Neuansetzung der AV 2020 aus heutiger Sicht wenig Sinn.

Büro AV und ZV schlagen folgendes Vorgehen vor:
Alle Stimmberechtigen der AV 2020 werden schriftlich ersucht, mittels unterzeichnetem Stimmausweis zu bestätigen, dass sie mit dem gewählten Vorgehen einverstanden sind. Gleichzeitig werden den Stimmberechtigten der AV 2020 die Revisorenberichte der Rechnungen des ESV und der shjz sowie die Abstimmungs- und Wahlzettel zugesendet. Der Geschäftsbericht 2019 wurde im Vorfeld der AV bereits zugestellt. Er kann auch unter den News der Webseite «Mitteilungen ZV ESV - Massnahmen Coronavirus / Geschäftsbericht 2019 / Gästeschwinger» heruntergeladen werden. Letzter Termin der Rückgabe des unterschriebenen Stimmausweises sowie der ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ist der 4. April 2020; massgebend ist der Poststempel. Nichtzustimmende Mitglieder haben das Recht, innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Beschlüsse diese beim Gericht anzufechten (Art. 75 ZGB). Bei Säumnis erwachsen die Vereinsbeschlüsse in Rechtskraft.
Die Auszählung der ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel obliegt dem Büro AV. Pro Teilverband wird ein Delegierter bei der Auszählung anwesend sein. An der ZV-Sitzung vom 22. April 2020 werden die Resultate des schriftlichen Verfahrens eröffnet und bekannt gegeben. Die Resultate werden auf der Webseite und dem Newsletter «Sägemehlsplitter» veröffentlicht.
Bis zum Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des schriftlichen Verfahrens bleiben der Obmann Paul Vogel, der Technische Leiter Samuel Feller und die bisherigen Mitglieder des Büro AV im Amt. Die übrigen Vertretungen im ZV werden durch die von den jeweiligen Teilverbänden delegierten Personen sichergestellt (Achermann, Aeschbacher, Decrauzat, Lussi, Saner).

Rolf Gasser
Leiter der Geschäftsstelle

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