Zirkulationsbeschluss zu AV ESV 2020 - Resultate

Am 16. April konnte in Burgdorf in einem Raum, der die gestellten Anforderungen betreffend beschlossenen Coronavirus-Schutzmassnahmen erfüllt, die Auszählung der eingegangenen Briefe mit den Abstimmungen und Wahlen zu den Geschäften der abgesagten AV vom 14./15. März 2020 in Pratteln vorgenommen werden. Die als Stimmenzähler gemeldeten Delegierten der Teilverbände (René Schelbert, Patrick Waldner, Adrian Schär, Roland Ochsner und Vincent Bapst), haben unter der Leitung des noch amtierenden AV-Sekretärs Rolf Lussi, die eingegangenen Unterlagen auf ihre Gültigkeit kontrolliert und ausgezählt. Die detaillierten Resultate können dem beiliegenden Wahlprotokoll entnommen werden.

An der ZV-Sitzung vom 22. April 2020 werden die Resultate des Zirkulationsbeschlusses mit der Erwähnung im Protokoll bestätigt und im nächsten Newsletter «Sägemehlsplitter» ebenfalls publiziert.

Wahlen
Zusammensetzung Büro AV ab 22. April 2020:
Präsident: Markus Birchmeier
Sekretär: Ueli Schneider
Übersetzer: Guido Sturny
Zusammensetzung ZV ab 22. April 2020
Obmann: Markus Lauener
Technischer Leiter: Stefan Strebel
Ressortleiter Finanzen (und Stv. des Obmannes): Peter Achermann
Ressortleiter Anlässe: Rolf Lussi
Ressortleiter Informatik: Michael Saner
Ressortleiter Kommunikation / Marketing: Jakob Aeschbacher
Ressortleiter Zentrale Dienste: Blaise Decrauzat
Technischer Leiter Jungschwingen: Res Betschart
Leiter Geschäftsstelle und Medienchef: Rolf Gasser
Gewählte Mitglieder der Werbekommission ab 22. April 2020:
Vertreter des NWSV (Wiederwahl): Robert Zimmerli
Vertreter des ISV (Neuwahl): Pius Kaufmann

Den neuen Ehrenmitgliedern (Adrian Affolter, Emmanuel Crausaz, Daniel Dreier, Samuel Feller, Felix Rappo, Hanspeter Rufer, Peter Schmutz und Paul Vogel) gratulieren wir auf diesem Weg ganz herzlich zu ihrer Ernennung!

Die Rechtsmittel beziehen sich auf Art 75, ZGB und Art 6a, COVID-19-Verordnung 2:
Beschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, kann jedes Mitglied, das nicht zugestimmt hat, von Gesetzes wegen binnen Monatsfrist, nachdem es von ihnen Kenntnis erhalten hat, beim Gericht anfechten (massgebend ist das Datum des Poststempels). Gerichtsstand ist der Wohnort des Obmannes (Bezirksgericht Willisau). Andernfalls erlangen die Beschlüsse per 22. Mai 2020 Rechtskraft. An der AV 2021 vom 6./7. März in Chur werden die Zirkulationsbeschlüsse der AV 2020 erwahrt.
Rolf Gasser
Leiter der Geschäftsstelle ESV

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